Finanzielle Unterstützung für einen Schüleraustausch
Wenn du für deinen Auslandsaufenhalt finanzielle Unterstützung benötigst, gibt es mehrere Möglichkeiten. Wir haben auf dieser Seite einige nützliche Informationen zu Fördermöglichkeiten und Ansprechpartnern für dich zusammengestellt.
TASTE the world! Teilstipendien
Um auch Schülern und Schülerinnen einen Auslandsaufenthalt zu vermitteln, die etwas finanzielle Unterstützung hierfür benötigen, bieten wir pro Schuljahr zwei Social-Media-Stipendien und ein Taschengeld-Stipendium im Wert von jeweils 1.000 € und ein Taschengeld-Stipendium im Wert von 1.000 €.
Ausgeschrieben werden die Teilstipendien für ein Schuljahr im Ausland. Die Stipendien umfassen einen Teil der regulären Leistungen des TASTE the world! High School Programms – der Stipendiat übernimmt einen Eigenanteil der Programmkosten.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen für ein Programm im folgenden Schuljahr müssen bis zum 1. November bei uns eingegangen sein.
Auf unserer Stipendien-Seite alle weiteren wichtigen Informationen zusammengefasst.
AuslandsBAföG
Auslandsaufenthalte mit einer Mindestdauer von 6 Monaten können vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziell gefördert werden. Das Auslands-BAföG können Schüler ab der 10. Klasse (G8) bzw. 11. Klasse (G9) beantragen, sowie Realschulabsolventen, die nachweisen können, dass sie im Anschluss an das Auslandsjahr in eine gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden. Da es sich beim Auslands-BAföG um ein Schüler-BAföG handelt, muss dieses nicht zurückgezahlt werden! Die Höhe der Förderung wird nach der Bedarfsermittlung festgelegt. Momentan liegt die maximale Förderung bei 585 € pro Monat. Hier gelten die gleichen Regeln wie für das Schüler-BAföG. Auch ein Zuschuss zu den Reisekosten ist möglich. Dieser liegt momentan bei 500€ für Auslandsaufenthalte außerhalb Europas, 250€ innerhalb Europas.
Weitere Informationen zum AuslandsBAföG findet man hier.
Wichtig
Der Antrag auf Auslandsförderung sollte mindestens 6 Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt eingereicht werden!
Beantragt wird das AuslandsBAföG je nach Gastland
bei folgenden zuständigen Auslandsämtern
Argentinien
Studentenwerk Bremen
Anstalt des öffentlichen Rechts
-Amt für Ausbildungsförderung-
Bibliothekstraße 3
28359 Bremen
Tel.: 0421 2201 13333
Fax: 0421 2201 23090
E-Mail: bafoeg@stw-bremen.de
Australien
Studentenwerk Marburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Amt für Ausbildungsförderung –
Postfach 22 80
35010 Marburg
Tel.: 06421 / 296 – 0
Fax: 06421 / 296 – 223
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-marburg.de
Costa Rica
Studentenwerk Bremen
Anstalt des öffentlichen Rechts
-Amt für Ausbildungsförderung-
Bibliothekstraße 3
28359 Bremen
Tel.: 0421 2201 13333
Fax: 0421 2201 23090
E-Mail: bafoeg@stw-bremen.de
Frankreich
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
– Amt für Ausbildungsförderung –
Postfach 13 55
55206 Ingelheim am Rhein
Tel.: 06132 / 787 – 0
Fax: 06132 / 787 – 3298
E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de
Großbritannien
Region Hannover/Fachbereich Schulen
-Ausbildungsförderung-
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Tel.: 0511 616-0
Fax: 0511 616 1123205
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de
Irland
Region Hannover/Fachbereich Schulen
-Ausbildungsförderung-
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Tel.: 0511 616-0
Fax: 0511 616 1123205
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de
Italien
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
– Amt für Ausbildungsförderung –
Auslandsamt
10617 Berlin
Tel.: 030 / 9029 -10
Fax: 030 / 9029 – 13460, – 13470
E-Mail: bafoegitalien@charlottenburg-wilmersdorf.de
Kanada
Studentenwerk Thüringen
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Amt für Ausbildungsförderung –
Am Planetarium 4
07743 Jena
Tel.: 03641 / 930570
Fax: 03641 / 930589
E-Mail: f@stw-thueringen.de
Mexiko
Studentenwerk Bremen
Anstalt des öffentlichen Rechts
-Amt für Ausbildungsförderung-
Bibliothekstraße 3
28359 Bremen
Tel.: 0421 2201 13333
Fax: 0421 2201 23090
E-Mail: bafoeg@stw-bremen.de
Neuseeland
Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Amt für Ausbildungsförderung –
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 / 56509-22
Fax: 0335 / 56509-99
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de
Spanien
Studierendenwerk Heidelberg
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Abteilung Studienfinanzierung –
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 / 545404
Fax: 06221 / 543524
E-Mail: foe@stw.uni-heidelberg.de
Südafrika
Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Amt für Ausbildungsförderung –
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 / 56509-22
Fax: 0335 / 56509-99
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de
USA
Studierendenwerk Hamburg
Postfach 13 01 13
20101 Hamburg
Tel.: 040/42815-5107, -5108
Fax: 040/41902-6126
E-Mail: bafoeg@studierendenwerk-hamburg.de
Förderung für Schüler aus Hamburg
Schüler, die in Hamburg wohnen, können bei der Behörde für Schule und Berufsbildung einen Antrag für finanzielle Förderung eines Schulbesuchs im Ausland stellen. Diese Förderung ist einkommensabhängig und kann von Schülern beantragt werden, die ein halbes oder ein ganzes Schuljahr im Ausland verbringen möchten.
Der Antrag muss bis zum 15. März des Jahres eingereicht werden, das dem Schuljahr des Auslandsschulbesuchs vorausgeht. Das heißt, wenn ihr ein Auslandsjahr ab Sommer 2018 plant, müsst ihr den Antrag bis zum 15.03.2018 eingereicht haben. Wichtig: die Auszahlung des Förderbetrags wird nicht vor Ende Juni (Anfang Juli vorgenommen, sodass eine Zwischenfinanzierung der Programmkosten erforderlich wäre.
Weitere Informationen findet ihr auf der Internetseite der Behörde für Schule und Berufsbildung
Bildungskredit der Bundesregierung
Die Bundesregierung bietet auch einen Bildungskredit an, der für Auslandsaufenthalte genutzt werden. Um den Bildungskredit zu beantragen, musst du allerdings mindestens 18 Jahre alt sein. Deine Eltern können dies leider nicht für dich übernehmen. Der Kredit wird in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 Euro ausgezahlt, wobei ein Höchstbetrag von 7.200 Euro in bis zu 24 Monatsraten beantragt werden kann. In besonderen Fällen kann auf Antrag auch eine einmalige Auszahlung von bis zu 3.600 Euro erfolgen, etwa zur Deckung außergewöhnlicher Kosten.
Die Rückzahlung beginnt erst nach vier Jahren, wobei monatlich 120 Euro fällig werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Rückzahlung flexibel anzupassen oder den Kredit vorzeitig komplett zurückzuzahlen, wenn finanzielle Mittel vorhanden sind.
Weitere Informationen findet ihr auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts.
Welcome to New Zealand Scholarship
Wenn es dein Traum ist, einen Auslandsaufenthalt in Neuseeland zu verbringen, kannst du dich bei Education NZ für das „Welcome to New Zealand Scholarship“ bewerben. Dieses Teilstipendium wird an Schüler oder Studenten aus Deutschland, Frankreich oder Italien vergeben und umfasst folgende Leistungen:
- Ein Zuschuss von 5,000 € für Schulgebühren
- Hin- und Rückflug mit Air New Zealand
Weitere Informationen findet ihr auf der Internetseite von Education New Zealand.