Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung für einen Schüleraustausch

Wenn du für deinen Auslandsaufenhalt finanzielle Unterstützung benötigst, gibt es mehrere Möglichkeiten. Wir haben auf dieser Seite einige nützliche Informationen zu Fördermöglichkeiten und Ansprechpartnern für dich zusammengestellt.

TASTE the world! Teilstipendien

Um auch Schülern und Schülerinnen einen Auslandsaufenthalt zu vermitteln, die etwas finanzielle Unterstützung hierfür benötigen, bieten wir pro Schuljahr zwei Social-Media-Stipendien und ein Taschengeld-Stipendium im Wert von jeweils 1.000 € und ein Taschengeld-Stipendium im Wert von 1.000 €.

Ausgeschrieben werden die Teilstipendien für ein Schuljahr im Ausland. Die Stipendien umfassen einen Teil der regulären Leistungen des TASTE the world! High School Programms – der Stipendiat übernimmt einen Eigenanteil der Programmkosten. 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen für ein Programm im folgenden Schuljahr müssen bis zum 1. November bei uns eingegangen sein.

Auf unserer Stipendien-Seite alle weiteren wichtigen Informationen zusammengefasst.

TASTE the world! Logostempel

AuslandsBAföG

Auslandsaufenthalte mit einer Mindestdauer von 6 Monaten können vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziell gefördert werden. Das Auslands-BAföG können Schüler ab der 10. Klasse (G8) bzw. 11. Klasse (G9) beantragen, sowie Realschulabsolventen, die nachweisen können, dass sie im Anschluss an das Auslandsjahr in eine gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden. Da es sich beim Auslands-BAföG um ein Schüler-BAföG handelt, muss dieses nicht zurückgezahlt werden! Die Höhe der Förderung wird nach der Bedarfsermittlung festgelegt. Momentan liegt die maximale Förderung bei 585 € pro Monat. Hier gelten die gleichen Regeln wie für das Schüler-BAföG. Auch ein Zuschuss zu den Reisekosten ist möglich. Dieser liegt momentan bei 500€ für Auslandsaufenthalte außerhalb Europas, 250€ innerhalb Europas.

Weitere Informationen zum AuslandsBAföG findet man hier.

 

Wichtig

Der Antrag auf Auslandsförderung sollte mindestens 6 Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt eingereicht werden!

Beantragt wird das AuslandsBAföG je nach Gastland
bei folgenden zuständigen Auslandsämtern

Argentinien

Studentenwerk Bremen
Anstalt des öffentlichen Rechts
-Amt für Ausbildungsförderung-
Bibliothekstraße 3
28359 Bremen

Tel.: 0421 2201 13333
Fax: 0421 2201 23090
E-Mail: bafoeg@stw-bremen.de

Australien

Studentenwerk Marburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Amt für Ausbildungsförderung –
Postfach 22 80
35010 Marburg

Tel.: 06421 / 296 – 0
Fax: 06421 / 296 – 223
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-marburg.de

Costa Rica

Studentenwerk Bremen
Anstalt des öffentlichen Rechts
-Amt für Ausbildungsförderung-
Bibliothekstraße 3
28359 Bremen

Tel.: 0421 2201 13333
Fax: 0421 2201 23090
E-Mail: bafoeg@stw-bremen.de

Frankreich

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
– Amt für Ausbildungsförderung –
Postfach 13 55
55206 Ingelheim am Rhein

Tel.: 06132 / 787 – 0
Fax: 06132 / 787 – 3298
E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de

Großbritannien

Region Hannover/Fachbereich Schulen
-Ausbildungsförderung-
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover

Tel.: 0511 616-0
Fax: 0511 616 1123205
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de

Irland

Region Hannover/Fachbereich Schulen
-Ausbildungsförderung-
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover

Tel.: 0511 616-0
Fax: 0511 616 1123205
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de

Italien

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
– Amt für Ausbildungsförderung –
Auslandsamt
10617 Berlin

Tel.: 030 / 9029 -10
Fax: 030 / 9029 – 13460, – 13470
E-Mail: bafoegitalien@charlottenburg-wilmersdorf.de

Kanada

Studentenwerk Thüringen
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Amt für Ausbildungsförderung –
Am Planetarium 4
07743 Jena

Tel.: 03641 / 930570
Fax: 03641 / 930589
E-Mail: f@stw-thueringen.de

Mexiko

Studentenwerk Bremen
Anstalt des öffentlichen Rechts
-Amt für Ausbildungsförderung-
Bibliothekstraße 3
28359 Bremen

Tel.: 0421 2201 13333
Fax: 0421 2201 23090
E-Mail: bafoeg@stw-bremen.de

Neuseeland

Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Amt für Ausbildungsförderung –
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt (Oder)

Tel.: 0335 / 56509-22
Fax: 0335 / 56509-99
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de

Spanien

Studierendenwerk Heidelberg
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Abteilung Studienfinanzierung –
Marstallhof 1
69117 Heidelberg

Tel.: 06221 / 545404
Fax: 06221 / 543524
E-Mail: foe@stw.uni-heidelberg.de

Südafrika

Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Amt für Ausbildungsförderung –
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt (Oder)

Tel.: 0335 / 56509-22
Fax: 0335 / 56509-99
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de

USA

Studierendenwerk Hamburg
Postfach 13 01 13
20101 Hamburg

Tel.: 040/42815-5107, -5108
Fax: 040/41902-6126
E-Mail: bafoeg@studierendenwerk-hamburg.de

Förderung für Schüler aus Hamburg

Schüler, die in Hamburg wohnen, können bei der Behörde für Schule und Berufsbildung einen Antrag für finanzielle Förderung eines Schulbesuchs im Ausland stellen. Diese Förderung ist einkommensabhängig und kann von Schülern beantragt werden, die ein halbes oder ein ganzes Schuljahr im Ausland verbringen möchten.

Der Antrag muss bis zum 15. März des Jahres eingereicht werden, das dem Schuljahr des Auslandsschulbesuchs vorausgeht. Das heißt, wenn ihr ein Auslandsjahr ab Sommer 2018 plant, müsst ihr den Antrag bis zum 15.03.2018 eingereicht haben. Wichtig: die Auszahlung des Förderbetrags wird nicht vor Ende Juni (Anfang Juli vorgenommen, sodass eine Zwischenfinanzierung der Programmkosten erforderlich wäre.

Weitere Informationen findet ihr auf der Internetseite der Behörde für Schule und Berufsbildung

Bildungskredit der Bundesregierung

Die Bundesregierung bietet auch einen Bildungskredit an, der für Auslandsaufenthalte genutzt werden. Um den Bildungskredit zu beantragen, musst du allerdings mindestens 18 Jahre alt sein. Deine Eltern können dies leider nicht für dich übernehmen. Der Kredit wird in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 Euro ausgezahlt, wobei ein Höchstbetrag von 7.200 Euro in bis zu 24 Monatsraten beantragt werden kann. In besonderen Fällen kann auf Antrag auch eine einmalige Auszahlung von bis zu 3.600 Euro erfolgen, etwa zur Deckung außergewöhnlicher Kosten. 

Die Rückzahlung beginnt erst nach vier Jahren, wobei monatlich 120 Euro fällig werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Rückzahlung flexibel anzupassen oder den Kredit vorzeitig komplett zurückzuzahlen, wenn finanzielle Mittel vorhanden sind.

Weitere Informationen findet ihr auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts.

Welcome to New Zealand Scholarship

Wenn es dein Traum ist, einen Auslandsaufenthalt in Neuseeland zu verbringen, kannst du dich bei Education NZ für das „Welcome to New Zealand Scholarship“ bewerben. Dieses Teilstipendium wird an Schüler oder Studenten aus Deutschland, Frankreich oder Italien vergeben und umfasst folgende Leistungen:

  • Ein Zuschuss von 5,000 € für Schulgebühren
  • Hin- und Rückflug mit Air New Zealand

Weitere Informationen findet ihr auf der Internetseite von Education New Zealand.