Finanzielle Fördermittel

Finanzielle Fördermöglichkeiten
für einen Schüleraustausch

Wenn du für deinen Schüleraustausch finanzielle Unterstützung benötigst, gibt es mehrere Möglichkeiten, um diese zu erhalten. Wir haben auf dieser Seite einige nützliche Informationen zu Fördermöglichkeiten und Ansprechpartnern für dich zusammengestellt.

AuslandsBAföG

Auslandsaufenthalte mit einer Mindestdauer von 6 Monaten können vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziell gefördert werden. Das Auslands-BAföG können Schüler ab der 10. Klasse (G8) bzw. 11. Klasse (G9) beantragen, sowie Realschulabsolventen, die nachweisen können, dass sie im Anschluss an das Auslandsjahr in eine gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden. Da es sich beim Auslands-BAföG um ein Schüler-BAföG handelt, muss dieses nicht zurückgezahlt werden! Die Höhe der Förderung wird nach der Bedarfsermittlung festgelegt. Momentan liegt die maximale Förderung bei 585 € pro Monat. Hier gelten die gleichen Regeln wie für das Schüler-BAföG. Auch ein Zuschuss zu den Reisekosten ist möglich. Dieser liegt momentan bei 500€ für Auslandsaufenthalte außerhalb Europas, 250€ innerhalb Europas.

Weitere Informationen zum AuslandsBAföG findet man hier.

 

Wichtig

Der Antrag auf Auslandsförderung sollte mindestens 6 Monate vor dem geplanten Schüleraustausch eingereicht werden!

Beantragt wird das AuslandsBAföG je nach Gastland
bei folgenden zuständigen Auslandsämtern

Argentinien

Studentenwerk Bremen
Anstalt des öffentlichen Rechts
-Amt für Ausbildungsförderung-
Bibliothekstraße 3
28359 Bremen

Tel.: 0421 2201 13333
Fax: 0421 2201 23090
E-Mail: bafoeg@stw-bremen.de

Australien

Studentenwerk Marburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Amt für Ausbildungsförderung –
Postfach 22 80
35010 Marburg

Tel.: 06421 / 296 – 0
Fax: 06421 / 296 – 223
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-marburg.de

Costa Rica

Studentenwerk Bremen
Anstalt des öffentlichen Rechts
-Amt für Ausbildungsförderung-
Bibliothekstraße 3
28359 Bremen

Tel.: 0421 2201 13333
Fax: 0421 2201 23090
E-Mail: bafoeg@stw-bremen.de

Frankreich

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
– Amt für Ausbildungsförderung –
Postfach 13 55
55206 Ingelheim am Rhein

Tel.: 06132 / 787 – 0
Fax: 06132 / 787 – 3298
E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de

Großbritannien

Region Hannover/Fachbereich Schulen
-Ausbildungsförderung-
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover

Tel.: 0511 616-0
Fax: 0511 616 1123205
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de

Irland

Region Hannover/Fachbereich Schulen
-Ausbildungsförderung-
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover

Tel.: 0511 616-0
Fax: 0511 616 1123205
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de

Italien

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
– Amt für Ausbildungsförderung –
Auslandsamt
10617 Berlin

Tel.: 030 / 9029 -10
Fax: 030 / 9029 – 13460, – 13470
E-Mail: bafoegitalien@charlottenburg-wilmersdorf.de

Kanada

Studentenwerk Thüringen
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Amt für Ausbildungsförderung –
Am Planetarium 4
07743 Jena

Tel.: 03641 / 930570
Fax: 03641 / 930589
E-Mail: f@stw-thueringen.de

Mexiko

Studentenwerk Bremen
Anstalt des öffentlichen Rechts
-Amt für Ausbildungsförderung-
Bibliothekstraße 3
28359 Bremen

Tel.: 0421 2201 13333
Fax: 0421 2201 23090
E-Mail: bafoeg@stw-bremen.de

Neuseeland

Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Amt für Ausbildungsförderung –
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt (Oder)

Tel.: 0335 / 56509-22
Fax: 0335 / 56509-99
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de

Spanien

Studierendenwerk Heidelberg
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Abteilung Studienfinanzierung –
Marstallhof 1
69117 Heidelberg

Tel.: 06221 / 545404
Fax: 06221 / 543524
E-Mail: foe@stw.uni-heidelberg.de

Südafrika

Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Amt für Ausbildungsförderung –
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt (Oder)

Tel.: 0335 / 56509-22
Fax: 0335 / 56509-99
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de

USA

Studierendenwerk Hamburg
Postfach 13 01 13
20101 Hamburg

Tel.: 040/42815-5107, -5108
Fax: 040/41902-6126
E-Mail: bafoeg@studierendenwerk-hamburg.de

Förderung für Schüler aus Hamburg

Schüler, die in Hamburg wohnen, können bei der Behörde für Schule und Berufsbildung einen Antrag für finanzielle Förderung eines Schulbesuchs im Ausland stellen. Diese Förderung ist einkommensabhängig und kann von Schülern beantragt werden, die ein halbes oder ein ganzes Schuljahr im Ausland verbringen möchten.

Der Antrag muss bis zum 15. März des Jahres eingereicht werden, das dem Schuljahr des Auslandsschulbesuchs vorausgeht. Das heißt, wenn ihr ein Auslandsjahr ab Sommer 2018 plant, müsst ihr den Antrag bis zum 15.03.2018 eingereicht haben. Wichtig: die Auszahlung des Förderbetrags wird nicht vor Ende Juni (Anfang Juli vorgenommen, sodass eine Zwischenfinanzierung der Programmkosten erforderlich wäre.

Weitere Informationen findet ihr auf der Internetseite der Behörde für Schule und Berufsbildung